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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren?

    Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu reduzieren, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschieht. Dabei muss er jedoch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einhalten und die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter einholen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber die Arbeitszeit reduzieren kann, wie zum Beispiel Kurzarbeit, Teilzeitvereinbarungen oder flexible Arbeitszeitmodelle. Wichtig ist, dass alle Änderungen transparent kommuniziert und schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollte die Arbeitszeitreduzierung im beiderseitigen Interesse liegen und im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen stehen.

  • Kann Arbeitgeber Arbeitszeit einseitig ändern?

    Kann Arbeitgeber Arbeitszeit einseitig ändern? In den meisten Fällen können Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht einseitig ändern, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart oder es gibt eine Klausel im Arbeitsvertrag, die dies erlaubt. Arbeitszeiten sind in der Regel durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge festgelegt und können nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers geändert werden. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig ändern möchte, muss er dies mit dem Arbeitnehmer verhandeln und eine Einigung erzielen. Andernfalls könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.

  • Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit bestimmen?

    Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit bestimmen? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit festzulegen, solange dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschieht. Dabei muss er jedoch auch die individuellen Bedürfnisse und Rechte der Arbeitnehmer berücksichtigen, wie beispielsweise gesetzliche Ruhezeiten oder Pausenregelungen. Es ist wichtig, dass die Arbeitszeitregelungen transparent kommuniziert werden und im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgehalten sind. Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten bezüglich der Arbeitszeit kann im Zweifelsfall auch eine Gewerkschaft oder ein Arbeitsgericht hinzugezogen werden.

  • Kann der Arbeitgeber meine Arbeitszeit bestimmen?

    Kann der Arbeitgeber meine Arbeitszeit bestimmen? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit seiner Angestellten festzulegen. Dies ist in der Regel vertraglich geregelt und kann je nach Branche und Unternehmen variieren. Es gibt jedoch gesetzliche Vorschriften, die die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche regeln und auch Pausen vorschreiben. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich an diese Vorschriften halten, um Arbeitszeitgesetze einzuhalten.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Zeitmanagement für Bauleitende (Brendt, Dieter)
    Zeitmanagement für Bauleitende (Brendt, Dieter)

    Zeitmanagement für Bauleitende , Immer wieder klagen Bauleitende darüber, dass sie wegen Arbeitsüberlastung und Zeitnot ihre Möglichkeiten nicht effizient ausschöpfen können. Ehe sie sich versehen und ohne genau zu wissen wieso, befinden sie sich in Situationen, in denen sie nur noch reagieren statt zu agieren. Wichtige Aufgaben werden erst nach dem offiziellen Arbeitsschluss erledigt, häufig resultieren daraus Berufs-Freizeit-Konflikte. Wie können Bauleitende gegensteuern, ihre Zeit optimal gestalten, wie lenken, statt gelenkt zu werden? Dieses Buch bietet mit der Methodik des persönlichen Zeitmanagements praxisnahe Lösungen, mit denen Bauleiter ab sofort planvoll und erfolgreich ihren Arbeitsalltag gestalten können. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 6., überarbeitete und erweiterte Auflage, Erscheinungsjahr: 201909, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Kontakt & Studium#610#, Autoren: Brendt, Dieter, Auflage: 19006, Auflage/Ausgabe: 6., überarbeitete und erweiterte Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 160, Keyword: Bauleiter; Stres; Zeitmanagement, Fachschema: Bau / Bauberufe~Bauberuf~Hilfe / Lebenshilfe~Lebenshilfe~Management / Zeitmanagement~Manager / Zeitmanagement~Minuten-Manager~Zeitmanagement~Business / Management~Management~Bauberuf / Bauingenieur~Bauingenieur~Ingenieur / Bauingenieur~Bau / Bautechnik~Bautechnik, Fachkategorie: Bauingenieur-, Vermessungs- und Bauwesen~Selbsthilfe und Persönlichkeitsentwicklung, Thema: Verstehen, Warengruppe: HC/Ratgeber Lebensführung allgemein, Fachkategorie: Management und Managementtechniken, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: expert verlag, Verlag: expert verlag, Verlag: expert verlag ein Imprint von Narr Francke Attempto Verlag, Länge: 216, Breite: 151, Höhe: 13, Gewicht: 272, Produktform: Klappenbroschur, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Vorgänger EAN: 9783816933700 9783816931256 9783816928461 9783816927082 9783816921653, eBook EAN: 9783816984771, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 168813

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  • METACOM-Karten: Stundenplan und Tagesablauf
    METACOM-Karten: Stundenplan und Tagesablauf

    METACOM-Karten: Stundenplan und Tagesablauf , Tafelkarten für Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen/Lehrer und Lehrerinnen an Förderschulen und (inklusiven) Grund- und weiterführenden Schulen, Klasse 1-10 +++ Die beliebten METACOM-Symbole jetzt als hochwertige Tafelkarten in verschiedenen Größen! In Inklusion und Förderschule kommen Sie an METACOM-Symbolen zur Visualisierung und zur Unterstützten Kommunikation längst nicht mehr vorbei. In diesem Set finden Sie alle wichtigen METACOM-Karten rund um Stundenplan und Tagesablauf . Je nach Lerngruppe und Kontext können Sie zwischen länglichen, textdominierten Karten und kleineren, quadratischen Karten wählen, bei denen das Symbol im Vordergrund steht. Damit Sie problemlos den kompletten Tagesablauf darstellen können, sind häufig benötigte Schulfächer, Aktivitäten und Pausen zusätzlich in mehrfacher Ausführung vorhanden. Mit diesen Stundenplankarten schaffen Sie problemlos Struktur und geben Ihren Schülern und Schülerinnen eine bessere Orientierung im Schulalltag! , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  •  LEDS-12H
    LEDS-12H

    Silikon-Halterung

    Preis: 10.88 € | Versand*: 5.90 €
  • THERMOPAD 12h Handwärmer
    THERMOPAD 12h Handwärmer

    Nie mehr kalte Hände mit den Handwärmern von Thermopad!Die Handwärmer, auch häufig als Taschenofen oder Taschenwärmer bezeichnet, werden einfach in den Händen oder der Hosentasche platziert. Sie werden durch den Kontakt mit Sauerstoff beim Öffnen der Verpackung aktiviert und geben bis zu 8 Stunden natürliche Wärme!Wärmedauer: bis zu 12 Stunden Verpackungseinheit: 1 Paar, einzeln entnehmbar Maße Produkt: 8 x 5 cm Haltbarkeit: Bis zu 3 Jahre, einmal verwendbarEinmalartikel: Entsorgung über den Restmüll Inhaltsstoffe: Eisenpulver, Salz, Aktivkohle, Wasser und VermiculitBesonders beliebt sind die Wärmepads bei Stadionbesuchern oder bei Kindern, denen die Handwärmer den Schulweg bei eisigen Temperaturen erleichtern. Auch alpine Skiläufer und Mountain-Biker schätzen die Vorteile der Handwärmer, die problemlos auch im Handschuh verwendet werden können. Unsere Thermopads werden nach höchsten japanischen Standards hergestellt. Selbstverständlich kommt unser Produkt in einer deutschsprachigen Verpackung mit entsprechenden Anwendungshinweisen.

    Preis: 1.90 € | Versand*: 3.90 €
  • Kann mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit ändern?

    Kann mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit ändern? Grundsätzlich kann dein Arbeitgeber deine Arbeitszeit ändern, solange dies im Rahmen deines Arbeitsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen liegt. In vielen Fällen muss dein Arbeitgeber jedoch deine Zustimmung einholen, bevor er deine Arbeitszeit ändert. Wenn du Bedenken hast oder mit der Änderung nicht einverstanden bist, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Es ist wichtig, dass Änderungen der Arbeitszeit transparent und fair kommuniziert werden, um Konflikte zu vermeiden.

  • Kann ein Arbeitgeber die Arbeitszeit verkürzen?

    Ja, ein Arbeitgeber kann die Arbeitszeit verkürzen, jedoch müssen dabei bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. In vielen Ländern gibt es Arbeitszeitgesetze, die Mindestarbeitszeiten festlegen und den Arbeitnehmern bestimmte Rechte in Bezug auf ihre Arbeitszeit gewähren. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die Arbeitszeitverkürzung rechtlich korrekt umsetzen und die Zustimmung der Arbeitnehmer einholen, wenn dies erforderlich ist. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Arbeitszeitverkürzung transparent kommunizieren und mögliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer berücksichtigen. Letztendlich sollte die Arbeitszeitverkürzung im besten Interesse sowohl des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmer erfolgen.

  • Kann der Arbeitgeber Stunden reduzieren?

    Kann der Arbeitgeber Stunden reduzieren? Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Arbeitsstunden eines Mitarbeiters reduzieren, sofern dies vertraglich oder gesetzlich vorgesehen ist. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestarbeitszeit eingehalten wird und die Reduzierung nicht einseitig und ohne Zustimmung des Mitarbeiters erfolgt. In einigen Fällen kann eine Stundenreduzierung auch im Rahmen von Kurzarbeit oder anderen arbeitsrechtlichen Regelungen erfolgen. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Mitarbeiters zu klären.

  • Kann mein Arbeitgeber einfach die Arbeitszeit verlängern?

    Kann mein Arbeitgeber einfach die Arbeitszeit verlängern? In vielen Fällen kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht einfach einseitig verlängern, da dies in den meisten Ländern gesetzlich geregelt ist. Es gibt in der Regel gesetzliche Vorschriften, die die maximale Arbeitszeit pro Tag oder Woche festlegen. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit verlängern möchte, muss dies in der Regel im Voraus mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Es ist wichtig, die Arbeitsvertragsbedingungen und die geltenden Arbeitsgesetze zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber sich an die gesetzlichen Vorschriften hält. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit ohne Zustimmung des Arbeitnehmers verlängert, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

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